A L L G E M E I N E   G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

 

I. Allgemeines zu unseren AGB

Sämtliche Angebote und Leistungen von T & P Fotografie erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die AGB gelten auch für etwaige zukünftig unterhaltene Geschäftsbeziehungen zu dem jeweiligen Vertragspartner. Von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner lehnen wir ausdrücklich ab. Ein Schweigen auf uns unterbreitete AGB entfaltet grundsätzlich keine Wirkung, insbesondere stellt es keine Zustimmung dar. Abweichende AGB von Kunden gelangen daher nur dann zur Anwendung, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

 

II. Vertragsschluss, Leistungen und Stornierung

1. Verbindliche Buchung

(1) Ein verbindlicher Vertragsschluss über die Leistungen von T & P Fotografie kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das ihm in Textform unterbreitete Angebot annimmt und die geforderte Anzahlung geleistet hat. Die Annahme kann nur durch eine Bestätigung des unterbreiteten Angebots in Textform erklärt werden. Änderungswünsche bzgl. des unterbreiteten Angebots gelten als neues Angebot, welches seinerseits einer Annahme durch T & P Fotografie bedarf.

 

2. Anzahl Fotografen

Bei Ihren Veranstaltungen kommt in der Regel 1 Fotograf/in. Es besteht jedoch die Möglichkeit uns als Team von 2 Fotografen zu buchen. Bei Buchung einer foto- und videografischen Begleitung ab 6 Stunden kommen wir als Team zu zweit. 

 

3. Aushändigung Werke

(1) Sämtliche vertraglich zugesicherten Werke werden erst ausgehändigt, wenn sie vollständig bearbeitet wurden. Es werden insbesondere keine RAW-Dateien oder Video-Rohmaterial herausgegeben.

(2) Herausgegeben werden die Werke zudem erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

4. Vertragliche Änderungen

Sofern der Kunde nach Abschluss des Vertrages Änderungen oder zusätzliche Leistungen begehrt, können weitere Kosten anfallen.

 

5. Lieferzeit

Sollten wir für die von uns angefertigten Fotos und Videos Liefertermine nennen, so handelt es sich lediglich um geschätzte, unverbindliche Angaben. Insbesondere in der Hauptsaison kann es hier zu Verzögerungen kommen. Durch derartige Verzögerungen geraten wir nicht in Verzug und haften entsprechend ebenso wenig.

 

6. Stornierung

Eine Stornierung des Auftrags ist grundsätzlich möglich. Erfolgt die Stornierung fallen Kosten an. Im Regelfall wird die Anzahlung einbehalten. Wird mindestens 6 Monate vor dem Auftragsdatum storniert, fallen keine Kosten an.

 

7. Informationspflichten

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Erstellung der Fotos und Videos notwendigen Informationen T & P Fotografie rechtzeitig vorliegen. Hierzu zählen neben den eigenen Sonderwünschen beispielsweise auch Wegbeschreibungen, Adressen oder Informationen zur Lokalität an sich.

(2) Die Kunden von T & P Fotografie verpflichten sich, die Gäste der Veranstaltung darüber zu informieren, dass diese fotografiert werden sowie ggf. T & P Fotografie mitzuteilen, wenn Gäste dies nicht wünschen.

 

8. Drohnenaufnahmen

Drohnenaufnahmen können ausschließlich nach geltendem Drohnengesetz durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die Drohne nur bei geeigneten Wetterbedingungen eingesetzt werden.

 

III. Preise und Zahlungskonditionen

1. Bindung an Angebote

Unsere Angebote sind – soweit nichts anderes vereinbart wird – freibleibend.

 

2. Anfahrts- und Zusatzkosten; Künstlersozialabgabe

(1) Anfahrtskosten sind im Preis inbegriffen, Eintrittsgelder oder Kurtaxen – etwa wenn Fotos an besonderen Orten geschossen werden sollen, die nur gebührenpflichtig zu erreichen sind – hingegen nicht.

(2) Zu den vom Kunden zu zahlenden Honoraren und Kosten kommt die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

3. Zahlungsziel; Verzug

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, von Unternehmern Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, von Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu verlangen.

 

4. Backup

Wir speichern die Bilder des Kunden über viele Jahre. Bei Verlust der Bilder können wir dem Kunden auch nach mehreren Jahren die Bilder erneut zukommen lassen. Dafür berechnen wir einen Pauschalpreis von 150 €.

 

  

IV. Besondere Regelungen zur Mangelhaftigkeit der Leistung

1. Sachmangelbegriff

Ein Foto oder Video gilt nur dann als mangelhaft, wenn es nicht nach den anerkannten Regeln der Foto- oder Videografietechnik erstellt wurde. Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes oder hinsichtlich des gewählten Motivs sind ausgeschlossen.

 

2. Teilnehmer der Veranstaltung

Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Veranstaltung anwesenden Personen fotografiert werden. Wir bemühen uns jedoch stets, dies zu tun.

 

3. Selbstdruck

Resultiert der Mangel aus einer Fehlerhaftigkeit des Materials, übernehmen wir keine Gewährleistung für Farbabweichungen oder ähnliche Mängel bei selbst ausgedruckten Bildern, sondern lediglich für solche, die wir selbst produziert haben.

 

4. Stilistische Mängel

Auch die stilistische Machart der Bilder stellt keinen Mangel dar. Der Kunde kennt aus den Vorgesprächen den Stil der Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden.

 

5. Haftung im Krankheitsfall

Für den Fall der Erkrankung eines oder beider Fotografen am Veranstaltungstag werden wir uns bemühen, rechtzeitig Ersatz zu beschaffen. Sollte dies jedoch nicht gelingen, haften wir für daraus entstehende Schäden jedoch nicht.

 

V. Urheberrechte und Rechte Dritter

1. Alleiniges Urheberrecht; Nutzungsrechte

(1) T & P Fotografie steht das alleinige Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.

(2) Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt übertragen lassen. Es besteht für den Kunden insbesondere kein Recht, Lichtbilder oder Videos zu vervielfältigen und zu verbreiten, soweit ihm die entsprechenden Nutzungsrechte nicht durch den Fotografen erteilt wurden. 

 

2. Nachbearbeitung durch den Kunden

Auch die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung sind nicht gestattet, ohne dass eine entsprechende Vereinbarung getroffen oder dies genehmigt wurde. Dies umfasst sowohl nachträgliche Farbbearbeitungen – z.B. Umfärbungen in Schwarz-Weiß oder Sepia – als auch die Erstellung von Collagen. Gleiches gilt für ausgeschnittene Videosequenzen oder ähnliche Veränderungen des Videomaterials.

 

3. Vervielfältigung im Internet

Bei genehmigten Vervielfältigungen im Internet hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und deutlich identifizierbar ist.

 

4. Rechte Dritter

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. 

 

VI. Gerichtsstand

Vertragsschlüsse mit T & P Fotografie unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist – im Falle eines Handelsgeschäfts – Nottuln.